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VG Gera, 14.02.2006 - 1 K 284/05 Ge |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürWG § 37 Abs 1; ThürWG § 37 Abs 4
Wasserrecht; Gebührenhöhe; Gebührenmaßstab; Sondernutzerlaubnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 29.04.1988 - VI R 74/86
Die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf das Arbeitslosengeld und die dem …
Auszug aus VG Gera, 14.02.2006 - 1 K 284/05
Eine Differenzierung ist aber nicht schon dann willkürlich, wenn die mit ihr verbundene Zielsetzung nicht vollständig erreicht werden kann; entscheidend ist vielmehr, ob der Normgeber die Regelung als taugliches Mittel zum Erreichen seiner Ziele angesehen hat und sie auch so ansehen konnte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. April 1988, Az. VI R 74/86; Urteil vom 10. Juli 1990, Az. VII R 12/88, zitiert nach Juris). - BFH, 05.03.2002 - VII R 18/01
Staffelung der Kraftfahrzeugsteuer für Diesel-Pkw nach Schadstoffemissionen und …
Auszug aus VG Gera, 14.02.2006 - 1 K 284/05
Motoren mit größerer Leistungskraft pflegen generell teuerer zu sein, als Motoren mit einer geringeren Leistungskraft, so dass es nicht willkürlich ist, bei dem Halter eines Motors mit einer größeren Leistungskraft auch eine entsprechend größere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu unterstellen (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. März 2002, Az. VII R 18/01, zitiert nach Juris). - BFH, 10.07.1990 - VII R 12/88
Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Halter nicht schadstoffarmer PKW …
Auszug aus VG Gera, 14.02.2006 - 1 K 284/05
Eine Differenzierung ist aber nicht schon dann willkürlich, wenn die mit ihr verbundene Zielsetzung nicht vollständig erreicht werden kann; entscheidend ist vielmehr, ob der Normgeber die Regelung als taugliches Mittel zum Erreichen seiner Ziele angesehen hat und sie auch so ansehen konnte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. April 1988, Az. VI R 74/86; Urteil vom 10. Juli 1990, Az. VII R 12/88, zitiert nach Juris). - BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im …
Auszug aus VG Gera, 14.02.2006 - 1 K 284/05
Gebühren sind grundsätzlich öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahmen auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217, 226).